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Die ePA (Elektronische Patientenakte) leicht erklärt

16. April @ 19:15 - 21:00

Wichtige Fakten zur ePA:

  • Zweck: Sie dient als digitale Übersicht für Patient:innen und behandelnde Personen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker), um Informationen schneller und umfassender verfügbar zu machen.
  • Inhalte: Gespeichert werden Diagnosen, Befunde, Therapieberichte, der elektronische Medikationsplan, Impfpass, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft und Zahnbonusheft.
  • Datensicherheit & Kontrolle: Die Daten werden verschlüsselt in der deutschen Telematikinfrastruktur gespeichert. Patient:innen entscheiden über die App selbst, wer auf welche Dokumente wie lange zugreifen darf.
  • Nutzung (ab 2025): Versicherte erhalten die ePA automatisch, sofern sie nicht widersprechen (Opt-Out). Sie ist über eine App auf dem Smartphone oder Tablet zugänglich.
  • Zugriff: Ärzte erhalten nach dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis standardmäßig für 90 Tage Zugriff.
  • Eigeninitiative: Nutzer können eigene Dokumente (z.B. Blutdrucktagebuch, Arztbriefe) hochladen oder Daten löschen.
Die ePA ersetzt nicht die herkömmliche Patientenakte in Praxen, sondern fungiert als ergänzende Übersicht, die von den Versicherten geführt wird.

Details

  • Datum: 16. April
  • Zeit:
    19:15 - 21:00
  • Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort