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Information zum „Digitalen Erbe“

8. Oktober 2026 von 19:15 - 21:00

Das digitale Erbe (auch digitaler Nachlass) umfasst alle digitalen Daten, Online-Konten, Verträge und Vermögenswerte eines Menschen. Dazu gehören E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Streaming-Abos, Online-Banking sowie Kryptowährungen. Rechtlich gesehen gehen diese Konten und Verträge grundsätzlich auf die Erben über, erfordern jedoch eine vorausschauende Regelung, um Angehörige vor Kosten und dem Verlust von Erinnerungen zu bewahren.

Was zum digitalen Nachlass gehört

  • Kommunikation & Social Media: E-Mail-Dienste, WhatsApp-, Facebook- und Instagram-Profile.
  • Verträge & Abos: Streaming-Dienste (Netflix, Spotify), Online-Shops (PayPal, Amazon) und Cloud-Anbieter.
  • Finanzen & Werte: Online-Banking, digitale Wertpapiere und Kryptowährungen (z. B. Bitcoin).
  • Digitale Medien: Gekaufte E-Books, Musik und Filme (meist nur zeitlich begrenzte Nutzungsrechte)

Wie Sie Ihr digitales Erbe regeln

  • Vollmacht über den Tod hinaus: Erteilen Sie einer Person des Vertrauens eine sogenannte transmortale Vollmacht für Ihre digitalen Konten. 
  • Übersicht der Zugangsdaten: Erstellen Sie eine Liste aller Accounts und Passwörter (oder nutzen Sie einen Passwort-Manager mit Notfall-Zugang) und bewahren Sie diese sicher auf. 
  • Plattform-Vorsorge nutzen: Richten Sie bei Anbietern wie Google (Inaktivitäts-Manager) oder Apple (Nachlasskontakt) die internen Nachlassoptionen ein. 
  • Letzten Willen festhalten: Bestimmen Sie im Testament, wer den digitalen Nachlass verwalten oder ob ein Profil gelöscht bzw. in einen Gedenkzustand versetzt werden soll. 
Hilfreiche Vorlagen und praktische Checklisten für die geordnete Zusammenstellung Ihrer Daten bietet die Verbraucherzentrale
weitere Informationen gibt es auch bei Wikipedia!
 

 
 

 

Details

  • Datum: 8. Oktober 2026
  • Zeit:
    19:15 - 21:00
  • Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort